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Grundbuchauszug prüfen

KI-Analyse Ihres Grundbuchauszugs in Minuten. Wir identifizieren Belastungen, Grundschulden, Wegerechte und Altlasten – damit Sie vor dem Kauf wissen, was Sie erwarten.

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Was steht im Grundbuch?

Das Grundbuch ist das amtliche Verzeichnis aller Grundstücke in Deutschland und wird von den Amtsgerichten geführt. Es ist öffentlich-rechtlich verbindlich: Was im Grundbuch steht, gilt – auch wenn der Verkäufer mündlich etwas anderes behauptet (§ 891 BGB).

Ein Grundbuchauszug gliedert sich in vier Teile: das Bestandsverzeichnis (Lage, Größe, Nutzung des Grundstücks), Abteilung I (Eigentümer und Erwerbsgründe), Abteilung II (Lasten und Beschränkungen wie Wegerechte, Wohnrechte, Vorkaufsrechte) und Abteilung III (Grundpfandrechte wie Grundschulden und Hypotheken).

Für Käufer ist vor allem entscheidend: Welche Belastungen übernehme ich? Sind alte Grundschulden noch eingetragen? Gibt es Wegerechte, die Dritten den Zugang über das Grundstück erlauben? Und stimmt die Eigentümerstellung des Verkäufers mit dem überein, was im Kaufvertrag steht?

Warum eine KI-gestützte Prüfung?

Grundbucheinträge sind in juristischer Kurzform formuliert und verweisen auf Urkunden, die dem Laien nicht vorliegen. Unsere KI übersetzt jede Eintragung in Klartext, ordnet sie richtig ein (harmlos / kritisch / prüfungsbedürftig) und gibt Ihnen eine priorisierte Liste dessen, was Sie vor dem Kauf klären sollten.

Worauf Sie achten sollten

Diese typischen Fallstricke prüft unsere KI automatisch

Nicht gelöschte Altgrundschulden

Alte Grundschulden früherer Eigentümer bleiben im Grundbuch, bis aktiv die Löschung beantragt wird. Werden sie nicht vor dem Kauf gelöscht, haften Sie mit.

Wegerechte Dritter

Nachbarn oder Versorger haben das Recht, Ihr Grundstück zu betreten oder zu befahren. Bei Baulandentwicklung kritisch.

Wohnrechte & Nießbrauch

Ein lebenslanges Wohnrecht zugunsten der Eltern des Verkäufers? Sie kaufen die Immobilie, aber können sie nicht nutzen.

Vorkaufsrechte

Gemeinde oder Dritte haben das Recht, vor Ihnen zu kaufen. Kann den Kaufvertrag kippen.

Widersprüche zwischen Abt. I, II und III

Eigentümerangaben, Belastungen oder Grundschulden, die nicht zu den Angaben im Exposé oder Kaufvertrag passen.

Veralteter Auszug

Auszüge älter als 3 Monate sind für die Kaufentscheidung unzuverlässig. Zwischenzeitliche Eintragungen werden nicht erfasst.

Häufig gestellte Fragen

Ein Grundbuchauszug ist die amtliche Kopie des Grundbucheintrags einer Immobilie. Er dokumentiert die Eigentumsverhältnisse (Abteilung I), Belastungen wie Dienstbarkeiten und Wegerechte (Abteilung II) sowie finanzielle Lasten wie Grundschulden und Hypotheken (Abteilung III).

Kritisch sind insbesondere: Wohnrechte oder Nießbrauch zugunsten Dritter, Wegerechte für Nachbarn, nicht gelöschte alte Grundschulden, Vorkaufsrechte, Altenteile und Baulasten. Diese Rechte bleiben auch nach dem Kauf bestehen und können den Wert oder die Nutzung der Immobilie erheblich einschränken.

Abteilung II enthält alle Lasten und Beschränkungen außer Geldrechten: Wegerechte, Wohnrechte, Vorkaufsrechte, Erbbaurechte. Abteilung III listet die Grundpfandrechte: Grundschulden und Hypotheken, mit denen die Immobilie als Sicherheit für Darlehen belastet ist.

Für die Kaufentscheidung sollte der Auszug nicht älter als 3 Monate sein. Für den Notartermin selbst ist ein tagesaktueller Auszug üblich, den der Notar direkt beim Grundbuchamt anfordert.

Nein. Alte Grundschulden bleiben eingetragen, bis der Eigentümer aktiv eine Löschungsbewilligung beantragt und diese beim Grundbuchamt einreicht. Nicht gelöschte Grundschulden können im Kaufvertrag zum Risiko werden.

Einen Grundbuchauszug erhält, wer ein berechtigtes Interesse nachweisen kann – also insbesondere der Eigentümer selbst, Kaufinteressenten mit vorliegendem Kaufvertragsentwurf, sowie Notare und Banken. Üblicherweise gibt der Verkäufer Ihnen einen aktuellen Auszug vor dem Notartermin.

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