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Hausgeldabrechnung prüfen

KI-gestützte Analyse Ihrer Hausgeldabrechnung in Minuten. Wir finden Rechenfehler, falsche Verteilungsschlüssel und überhöhte Positionen – kostenlos und ohne Anmeldung.

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Was die Hausgeldabrechnung Ihnen verrät

Die Hausgeldabrechnung (oft auch "Jahresabrechnung" oder "Abrechnung nach § 28 WEG" genannt) ist die Abrechnung der tatsächlichen Kosten eines Wirtschaftsjahres einer Wohnungseigentümergemeinschaft. Sie vergleicht die geleisteten Vorauszahlungen aus dem Wirtschaftsplan mit den realen Ausgaben und ergibt entweder ein Guthaben oder eine Nachzahlung.

Für Sie als Käufer ist die Abrechnung doppelt wichtig: Erstens zeigt sie die tatsächliche Kostenstruktur (gegen den oft optimistischen Wirtschaftsplan abgeglichen). Zweitens offenbart sie den Zustand der Rücklage, eventuelle Sonderumlagen des Vorjahres und Positionen, die sich möglicherweise wiederholen.

Wichtig ist der Unterschied zwischen umlagefähigen Betriebskosten (die Sie als Vermieter an Mieter weiterreichen können) und nicht umlagefähigen Kosten (Verwaltung, Instandhaltungsrücklage). Für Kapitalanleger ist diese Trennung bares Geld wert: Nicht umlagefähige Kosten mindern Ihre Rendite direkt.

Typische Fehler, die die KI findet

Hausgeldabrechnungen sind fehleranfällig: falscher Verteilungsschlüssel, verwechselte Miteigentumsanteile, doppelt verbuchte Positionen, nicht belegte Ausgaben, Verwechslung von Instandhaltungsaufwand und Verbesserungsmaßnahme. Unsere KI prüft die Schlüssigkeit, vergleicht die einzelnen Positionen gegen marktübliche Werte und flaggt alles, was rechnerisch nicht aufgeht.

Worauf Sie achten sollten

Diese typischen Fallstricke prüft unsere KI automatisch

Rechenfehler in der Umlage

Miteigentumsanteile, Verteilungsschlüssel, Summen – die häufigsten Fehlerquellen. Ein Betrag, der nicht aufgeht, kostet Sie Geld.

Falscher Verteilungsschlüssel

Kosten nach Miteigentumsanteil, Verbrauch oder Köpfen verteilt? Ein nicht teilungserklärungskonformer Schlüssel ist angreifbar.

Ungewöhnlich hohe Positionen

Verwalterhonorar, Versicherungen, Wartungsverträge – Positionen, die deutlich über marktüblich liegen, sind ein Hinweis auf ineffiziente Verwaltung.

Fehlende Belegprüfung

Eine ordnungsgemäße Abrechnung erlaubt Ihnen Einsicht in sämtliche Rechnungen. Wird das verweigert, ist Vorsicht geboten.

Unterschlagene Rücklagenzuführung

Wird in der Abrechnung keine oder zu geringe Zuführung zur Instandhaltungsrücklage ausgewiesen, droht bei Reparaturen eine Sonderumlage.

Verspätete Abrechnung

Eine Abrechnung, die mehr als 9 Monate nach Jahresende noch nicht vorliegt, deutet auf organisatorische Probleme der Verwaltung hin.

Häufig gestellte Fragen

Die Hausgeldabrechnung ist die jährliche Abrechnung der Wohnungseigentümergemeinschaft über die tatsächlich angefallenen Kosten des Vorjahres (§ 28 Abs. 2 WEG). Sie vergleicht die geleisteten Vorauszahlungen mit den realen Kosten und ergibt entweder ein Guthaben oder eine Nachzahlung.

Das Hausgeld umfasst sowohl umlagefähige Betriebskosten (Müllabfuhr, Wasser, Versicherung) als auch nicht umlagefähige Verwaltungskosten und Zuführungen zur Instandhaltungsrücklage. Nebenkosten sind nur der umlagefähige Teil, den Vermieter an ihre Mieter weitergeben dürfen.

Eine ordnungsgemäße Abrechnung enthält: Einnahmen (Hausgelder, Zinsen), Ausgaben nach Kostenarten (Betriebskosten, Instandhaltung, Verwaltung), Entwicklung der Instandhaltungsrücklage, Verteilung auf die einzelnen Eigentümer nach dem in der Teilungserklärung festgelegten Schlüssel, Abgleich Soll/Ist je Eigentümer.

Die Abrechnung muss jährlich nach Abschluss des Wirtschaftsjahres erstellt und der Eigentümerversammlung zur Genehmigung vorgelegt werden. In der Praxis liegt sie typischerweise 3–9 Monate nach Jahresende vor. Eine deutlich verspätete oder ganz fehlende Abrechnung ist ein Alarmsignal.

Ja. Nach Beschlussfassung in der Eigentümerversammlung kann die Abrechnung innerhalb eines Monats beim Amtsgericht angefochten werden (§ 46 WEG). Häufige Gründe: Rechenfehler, falscher Verteilungsschlüssel, nicht belegte Rechnungen, unberechtigte Positionen.

Ja. Als Eigentümer können Sie beim Verwalter Einsicht in alle Belege nehmen, die der Abrechnung zugrunde liegen. Verweigert der Verwalter die Einsicht, ist das ein wichtiger Anhaltspunkt, um die Abrechnung anzufechten.

Hausgeldabrechnung jetzt prüfen lassen

Laden Sie die Abrechnung hoch – unsere KI prüft Rechenwege, Verteilungsschlüssel und einzelne Positionen in Minuten. Kostenlos, ohne Anmeldung.

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